Grundsteuerreform – Feststellungserklärungsabgabe ab 1. Juli 2022
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Mai 2022
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt alle Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 1. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.