Vaterschaftsanerkennung
Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathausstraße 7
71292 Friolzheim
Anfahrt planen
Telefon: 07044 9036-11
Telefax: 07044 9036-30
E-Mail schreiben
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag 08:00 - 12:00 | 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!



