Vaterschaftsanerkennung

Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathausstraße 7
71292 Friolzheim
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Telefon: 07044 9036-11
Telefax: 07044 9036-30
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag 08:00 - 12:00 | 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!