Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung

Für eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung innerorts können Sie sich zunächst an die Mitarbeiter im Friolzheimer Rathaus wenden, geht die geplante Nutzung über ein bestimmtes Maß hinaus, kann es sein, dass das Landratsamt beteiligt werden muss. Sind überörtliche Straßen tangiert, wenden Sie sich bitte in jedem Fall an das Landratsamt.

Ansprechpartner

Eberhard Enz

  • Hauptamtsleiter

Hauptamt
Zimmer: 2.03

Telefon: 07044 9036-14
Telefax: 07044 9036-30
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Sprechzeiten

Montag 08:00 - 12:00 | 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

Die Sachbearbeitung ist nur Mo.- Do. vormittags besetzt!