Grundsteuer

Als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient der Einheitswert des Grundstücks, des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder der Stückländereien. Das persönliche Vermögen des Grundstückeigentümers spielt dabei keine Rolle. Die Grundsteuerhebesätze liegen derzeit bei 330 v.H. (Grundsteuer A, Landwirtschaft) und 150 v.H. (Grundsteuer B).

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Claudia Azzarelli

  • Sachbearbeiterin Kämmerei

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