Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvoranfrage

Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie im Rahmen des umfassenden Baugenehmigungsverfahrens einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen, sofern nicht das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in Betracht kommt.

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Eberhard Enz

  • Hauptamtsleiter

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Mittwoch 08:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 Uhr
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