30.09.2026
Hinweis zu Werbeschreiben rund um Smart Meter
Derzeit sind Werbeschreiben von Unternehmen im Umlauf, die den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) anbieten.
Der Erhalt eines solchen Schreibens bedeutet nicht, dass ein Vertragsabschluss erforderlich ist oder unmittelbar Handlungsbedarf besteht.
Bürgerinnen und Bürger sollten prüfen, ob es sich um ein freiwilliges Vertragsangebot oder um eine offizielle Information ihres zuständigen Messstellenbetreibers handelt. Bei gesetzlichen Einbauverpflichtungen werden Betroffene rechtzeitig gesondert informiert.
Vor einer Beauftragung empfiehlt es sich, die angebotenen Leistungen, Kosten und Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen.



