Öffentliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 beschlossen, die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Friolzheim im Internet unter www.friolzheim.de zu veröffentlichen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Hauptamt der Gemeinde Friolzheim während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder postalisch übermittelt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis als Anlage der Verwaltungsgebührensatzung.