Ortsübliche Bekanntgaben
Der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 beschlossen, die ortüblichen Bekanntgaben der Gemeinde Friolzheim im Internet unter www.friolzheim.de zu veröffentlichen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der Bekanntgabe gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wortlaute von ortsüblichen Bekanntgaben können beim jeweiligen Fachamt der Gemeinde Friolzheim während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder postalisch übermittelt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis als Anlage der Verwaltungsgebührensatzung.



