Grundsteuer
Als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient der Einheitswert des Grundstücks, des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder der Stückländereien. Das persönliche Vermögen des Grundstückeigentümers spielt dabei keine Rolle. Die Grundsteuerhebesätze liegen derzeit bei 275 v.H. (Grundsteuer A, Landwirtschaft) und 250 v.H. (Grundsteuer B).
Zuständiges Amt
Kämmerei
Anschrift
Rathausstraße 7
71292
Friolzheim
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07044 9036-30
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