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Was erledige ich wo?

Baustelle einrichten / anzeigen

Die Baustellenverordnung verpflichtet Sie grundsätzlich, die Einrichtung einer Baustelle bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) rechtzeitig anzukündigen. Die sogenannte Vorankündigung ("Roter Punkt") müssen Sie danach auf der Baustelle sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt aushängen. Ihre Lesbarkeit muss während der Dauer der Bauarbeiten erhalten bleiben. Bei erheblichen Änderungen müssen Sie die Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist jedoch nicht erforderlich. 

Werden im Rahmen einer Baustelle zur Baustelleneinrichtung, Lagerung von Baustoffen, Aufstellung von Baumaschinen, zur Aufstellung eines Gerüstes, zur Ausgrabung oder zur Aufstellung von Mulden öffentliche Verkehrsflächen (Straßen / Wege) in Anspruch genommen, bedarf es dafür einer Genehmigung, die Sie im Rathaus bei Herrn Eberhard Enz beantragen können.


Ihr Ansprechpartner

Eberhard Enz


Zimmer: 2.03

Telefon: 07044 9036-14
hauptamt@friolzheim.de

Montag 08:00 - 12:00 | 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

Die Sachbearbeitung ist nur Mo.- Do. vormittags besetzt!


Zuständiges Amt