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Was erledige ich wo?

Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvoranfrage

Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie im Rahmen des umfassenden Baugenehmigungsverfahrens einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen, sofern nicht das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in Betracht kommt.


Ihr Ansprechpartner

Eberhard Enz


Zimmer: 2.03

Telefon: 07044 9036-14
hauptamt@friolzheim.de

Montag 08:00 - 12:00 | 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

Die Sachbearbeitung ist nur Mo.- Do. vormittags besetzt!