An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen. Die Meldebehörde Ihrer neuen Hauptwohnung benachrichtigt dann die Meldebehörde Ihrer bisherigen Hauptwohnung und gegebenenfalls auch die Ihrer Nebenwohnungen. Wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie
- innerhalb Deutschlands umziehen. Dann genügt es, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
- Ihre bisherige Hauptwohnung aufgeben, so dass dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung wird oder
- wenn eine von mehreren Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird.
Zuständiges Amt
Bürgerbüro
Anschrift
Rathaus Friolzheim
Rathausstraße 7
71292
Friolzheim
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Telefon:
07044 9036-25
Telefax:
07044 9036-30
buergerbuero@friolzheim.de
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag 08:00 - 12:00 | 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (zusätzlich 06.30 - 08.00 Uhr nach Absprache)
Besuche im Bürgerbüro sind ohne Terminvereinbarung möglich, für Angelegenheiten der Fachämter ist eine vorherige Terminabsprache zwingend notwendig.