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Aktuelles & Service

Hebesatzsatzung Gewerbesteuer und Grundsteuer 2025

Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim hat in seiner Sitzung am 14.10.2024 eine Hebesatzsatzung mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen. Die Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer A bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde angepasst.

Steuer

Hebesatz alt

(ab 01.01.2024)


Hebesatz neu

(ab 01.01.2025)

 

Gewerbesteuer

330 v.H.

330 v.H.

Grundsteuer A

330 v.H.

330 v.H.

Grundsteuer B

300 v.H.

150 v.H.