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Aktuelles & Service

Hebesatzänderung Gewerbesteuer und Grundsteuer 2024

Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2024
In seiner Sitzung vom 13.05.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim eine Hebesatzänderung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 rückwirkend zum 01.01.2024 beraten und beschlossen:

Steuer

 

Hebesatz alt

(bis 31.12.2023)

 

Hebesatz neu

(ab 01.01.2024)

 

Gewerbesteuer

310 v.H.

330 v.H.

Grundsteuer A

275 v.H.

330 v.H.

Grundsteuer B

250 v.H.

300 v.H.

 

Die Änderungsbescheide zum 01.01.2024 werden von der Gemeinde Friolzheim in den nächsten Tagen versendet.

 

Die ab 01.01.2025 gültigen Grundsteuerhebesätze (für die Grundsteuerreform) stehen noch nicht fest und werden nach Beschluss durch den Gemeinderat zeitnah bekannt gegeben.