Gemeindeverbindungsstraße Friolzheim - Wimsheim, Sperrung für den allgemeinen KFZ-Verkehr

Das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist damit nicht mehr zugelassen (außer Anlieger im Gartenhausgebiet).
Die neue Regelung kommt auch den vielen Fußgängern und Radfahrern zugute, die diesen Weg benutzen.
Die Gemeinden Friolzheim und Wimsheim haben die Teileinziehung gem. § 7 Abs. 4 StrG öffentlich bekanntgemacht. Einwendungen wurden bei den Gemeinden nicht vorgebracht.
Die entsprechende Beschilderung wurde inzwischen auf Friolzheimer und Wimsheimer Seite angebracht.
Um Beachtung der geänderten Regelung wird gebeten.
Gemeinde Friolzheim