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Aktuelles & Service

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Veröffentlicht am Dienstag, 25. Juli 2023
Die neuen Bodenrichtwerte wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis am 30.06.2023 per 01.01.2023 auf deren Homepage unter www.gutachterausschuss-enzkreis.de öffentlich bekannt gemacht...

Die neuen Bodenrichtwerte wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis am 30.06.2023 per 01.01.2023 auf deren Homepage unter www.gutachterausschuss-enzkreis.de öffentlich bekannt gemacht.

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 sind als Listen und Karten je Gemeinde auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis hinterlegt und über das Portal "Grundsteuer-BW" abrufbar.

In „BORIS-BW“, dem landeseinheitlichen Bodenrichtwertinformationssystem, sind über 1200 Bodenrichtwertzonen mit den entsprechenden Bodenrichtwerten veröffentlicht. Sie werden über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de kostenfrei bereitgestellt. In der dort verlinkten Übersichtskarte können die Grundstücke über die Adresse, bzw. über die Angabe von Ort, Gemarkung und Flurstücksnummer aufgerufen werden. Bodenrichtwerte und Flächenangaben werden angezeigt und können über ein PDF-Dokument ausgedruckt werden.

Über dieses landesweite Portal sind auch alle relevanten Informationen zur neuen Grundsteuer erhältlich. Für die Grundsteuerwerterklärung zum 01.01.2022 sind weiterhin die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 maßgeblich.

Bodenrichtwerte, Karte, Erläuterungen und Kontaktdaten des gemeinsamen Gutachterausschusses finden Sie hier.

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