Aktuelle Corona-Verordnungen der Landesregierung (Stand 01.03.21)
Die Landesregierung Baden-Württembergs hat erstmals am 16.03.2020 die "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)" veröffentlicht und überarbeitet diese fortlaufend. Sie finden hier die jeweils aktuelle Fassung sowie weitere Verordnungen. Diese sind auf dieser Seite als PDF-Dokument einseh- und herunterladbar.
Aufgrund des aktuell hohen Fallzahl von Corona-Infektionen, der eine konsequente Nachverfolgung erschwert, passt die Landesregierung Baden-Württembergs die Corona-Verordnung laufend an, zuletzt zum 1. März 2021. Welche Beschränkungen derzeit greifen, erfahren Sie auch auf den Internetseiten der baden-württembergischen Landesregierung. Seit dem 28. November 2020 gilt zudem die neu eingeführte Corona-Verordnung Absonderung, aktueller Stand 25.02.2021. Diese Verordnung beschleunigt das Vorgehen bei Isolationspflichten und enthält auch klare Anforderungen dazu. So müssen sich zum Beispiel Krankheitsverdächtige unverzüglich in Absonderung begeben. Positiv getestete Personen, die sich nicht bereits in Absonderung befinden, müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses in Absonderung begeben. Ebenfalls zum 25.02.2021 wurde die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne fortgeschrieben. Nähere Infos zur Einreise können Sie auch der Homepage des Landes entnehmen:
Angesichts des aktiven, weiterhin zu hohen und nicht nachverfolgbaren Infektionsgesehens bitten wir um strikte Beachtung und Einhaltung der gegebenen Regelungen!
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