Verfahren: Kenntnisgabeverfahren
Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um kein verfahrensfreies Vorhaben, können Sie als Bauherr zwischen dem Kenntnisgabeverfahren und der Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens wählen.
Verfahrensbeschreibungen, Rechtliche Hinweise
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Kenntnisgabeverfahren finden Sie im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:

Hauptamtsleiter
Enz, Eberhard
Zimmer: 5
Telefon: 07044/9036-14
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