Vaterschaftsanerkennung
Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Zuständiges Amt
Standesamt
Anschrift
Rathausstraße 7
71292
Friolzheim
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Telefon:
07044 9036-11
Telefax:
07044 9036-30
standesamt@friolzheim.de
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag 08:00 - 12:00 | 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!