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Kampfhund

Nach der sogenannten Kampfhundeverordnung wird bei Hunden der Rassen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" die Eigenschaft als Kampfhund vermutet. Für die Haltung eines Kampfhundes benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn der Kampfhund mindestens 6 Monate alt ist, diese können Sie im Rathaus Friolzheim beantragen. Die Vermutung, bei dem Hund handle es sich um einen Kampfhund, kann widerlegt werden. Die dafür zuständige Behörde ist das Landratsamt Enzkreis.


Ihr Ansprechpartner

Eberhard Enz


Zimmer: 2.03

Telefon: 07044 9036-14
hauptamt@friolzheim.de

Montag 08:00 - 12:00 | 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

Die Sachbearbeitung ist nur Mo.- Do. vormittags besetzt!