Jagdschein
Wer die Jagd ausüben will, muss einen Jagdschein besitzen. Den Nachweis, dass Sie die für die Ausübung der Jagd erforderliche Sachkunde beherrschen, erhalten Sie mit Bestehen der Jägerprüfung.
Zuständiges Amt
Landratsamt Enzkreis
Anschrift
Zähringerallee 3
75177
Pforzheim
Anfahrt planen
Telefon:
07231 / 308-0
Telefax:
07231 / 308-417
landratsamt@enzkreis.de
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Dienstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung