Sitzungsbericht zur Gemeinderatssitzung vom 26.07.2010
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In seiner Sitzung vom 26.07.2010 hat der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim über folgende Punkte beraten und beschlossen:
1) Kinderhilfsprojekt „Casita del Arbol“, Nicaragua
-Zwischenbericht-
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Sarah Schmidt, die dem Gemeinderat anhand von Bildern einen Zwischenbericht über das Hilfsprojekt gibt.
Der Gemeinderat hatte vor einiger Zeit eine Spende in Höhe von 500,-- € für das Projekt beschlossen. Mit der Spende sowie anderen Spenden konnte das Hilfsprojekt einen Umzug in größere und besser geeignete Räumlichkeiten finanzieren. Auch konnten dringend benötigte Bücher und Büromaterial angeschafft werden.
Zum Abschluss ihres Berichtes erläutert Frau Schmidt wie die zukünftige Entwicklung der Arbeit in dem Hilfsprojekt vorgesehen ist.
Der Vorsitzende und der Gemeinderat bedanken sich bei Frau Schmidt für ihr Engagement und den aufschlussreichen Bericht.
2) Neukonzeption der kommunalen Abwassergebühr
-Information und Beschlussfassung-
Der Vorsitzende verweist auf die Beratungsunterlage und stellt fest, dass sich die Gemeinden in Baden-Württemberg aufgrund der Rechtslage mit einer Änderung der Abwassersatzung befassen müssen.
Der Gebührenmaßstab, der sich bisher aus dem Frischwasserbezug ergeben hatte, muss zwingend in eine gesplitterte Abwassergebühr für Niederschlagswasser und Schmutzwasser geändert werden.
Im Weiteren begrüßt der Vorsitzende Herrn Castel von der Firma Alevo Kommunalberatung und bittet diesen die Sachlage zu erläutern.
Herr Castel stellt ebenfalls fest, dass das neue Urteil des VGH Mannheim rechtskräftig ist und es für die Gemeinden eine Übergangsfrist gibt.
Die Gemeinden müssen deshalb ihre Satzungen ändern oder vorläufige Bescheide erlassen.
Für die Gebührenermittlung müssen die Gemeinden eine exakte Flächenermittlung der bebauten Flächen machen. Hierzu müssen insbesondere die Bürger bzw. die Öffentlichkeiten beteiligt werden.
Im Weiteren erläutert er die verschiedenen Verfahren der Flächenermittlung. In der Praxis haben sich verschiedene Verfahren entwickelt. Die Flächen können durch eine Vermessung vor Ort aufgenommen werden, was allerdings sehr zeit- und kostenintensiv ist. Möglich ist auch eine Befragung der Bürger unter Zugrundlegung der Liegenschaftsdaten, hierzu wird ein Lageplan und ein Luftbild ausgedruckt und den Bürgern mit einer Umfrage zugesandt.
Das 3. Verfahren stellt eine Überfliegung des Gemeindegebietes dar. Die digitalen Fotos können dann entsprechend ausgewertet werden und die Flächen ermittelt werden. Der Bürger erhält eine detaillierte Aufstellung seines Grundstückes und kann dann mögliche Korrekturen eintragen. Als letztes Verfahren gibt es das sogenannte Gebietsabflussbeiwertverfahren. Hier muss die Gemeinde möglichst homogene Baugebiete mit einem gleichen Satz bewerten um so die Flächen zu ermitteln. In der Praxis hatte sich gezeigt, dass aufgrund der Kosten und der Bürgerfreundlichkeit das Befliegungsverfahren am Besten ist.
In der noch zu erstellenden Satzung müssen auch Regelungen für Zisternen, Abwasser bzw. Belagsarten festgesetzt werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommen verschiedene Rückfragen bzw. Stellungnahmen zu den einzelnen Verfahren.
Von Seiten der Verwaltung wird festgestellt, dass nach jetzigem Stand der Dinge die Landesvermessung Anfang 2011 eine Befliegung für alle Gemeinden anbietet und hier deutlich günstigere Preise zu erwarten sind.
Nicht ganz klar ist, wann die Daten dann für die Gemeinden zur Verfügung stehen.
Anhand von verschiedenen praktischen Beispielen stellt Herr Castel die Auswirkungen der gesplitteten Abwassergebühr bei Einfamilienhäusern bzw. Mehrfamilienhäusern dar.
Wesentliche Veränderungen bei den Gebühren ergeben sich insbesondere bei Sondergrundstücken bzw. gewerblichen Grundstücken. Bei normalen Wohnhäusern sind die Gebührenänderungen relativ gering.
Aufgrund der Rechtslage sind Gebührenbescheide, die sich auf die alte Rechtslage stützen, anfechtbar.
Herr Castel sieht 3 verschiedene Lösungsmöglichkeiten, wie die Gemeinde weiter verfahren kann.
Möglich wäre, dass kein endgültiger Bescheid im kommenden Jahr erlassen wird und einfach die Vorauszahlungen weiterlaufen.
Weiter wäre denkbar, dass eine Abrechnung nach dem alten Maßstab erfolgt. Sofern Widersprüche gegen den Bescheid eingehen wird dieser aufgehoben, eine Nachveranlagung nach den neuen Sätzen ist dann bis zu 4 Jahren möglich.
Sofern nur wenige Widersprüche eingehen, wäre es wohl sinnvoll diese Vorgehensweise zu wählen.
Die 3. Möglichkeit ist einen Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung zu erlassen und dann einen Korrekturbescheid später zu versenden.
Als Grundlage für die Flächenermittlung sollten nach Ansicht von Herrn Castel die Luftbilder der Landesvermessung verwendet werden. Andere, bereits vorliegende Luftbildaufnahmen reichen von der Auflösung her nicht, auch wurden diese meist in belaubten Zustand gemacht. Eine Verwendung kann deshalb nicht erfolgen.
Nach weiterer Diskussion spricht sich der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit dafür aus, dass eine Befliegung durch das Vermessungsamt für die Gemeinde erfolgen soll. Die Bescheide für das Jahr 2010 sollen vorläufig erlassen werden , mit einer entsprechenden Nachveranlagung.
Zur Betreuung des Verfahrens wird das Fachbüro Alevo Kommunalberatung ausgewählt.
3) Kriminalstatistik 2009
-Vorstellung und Diskussion-
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Schweigert vom Polizeiposten Heimsheim.
Dieser erläutert dem Gemeinderat anhand von Folien verschiedene Zahlen bzw. Fallstatistiken des Jahres 2009.
Insbesondere geht er auch auf die Aufklärungsquote sowie Vergleichszahlen im Landkreis Enzkreis ein.
Zu den einzelnen Tatbeständen gibt er kurze Erläuterungen und stellt fest, dass es natürlich auch eine gewisse Dunkelziffer bzw. Straftatbestände gibt, die nicht angezeigt werden.
Etwas Probleme bereitet haben dem Polizeiposten eine Serie von Wochenendhausaufbrüchen im Gartenhausgebiet „Ameiser Grund“. Auch war die Polizei stark im Bereich Baustellenproblematik Autobahn eingespannt.
Im Weiteren geht Herr Schweigert auf verschiedene Präventionsschwerpunkte und Projekte wie Gewaltprävention, Alkoholprävention „Runder Tisch in Friolzheim“, Förderung Zivilcourage, Opferschutz und Verkehr ein.
Insgesamt gesehen war das Jahr 2009 ein normales Jahr. Der Pfingstmarkt ist positiv verlaufen. Auch hat sich die eingesetzte City-Streife gut bewährt und es gibt eine gute Zusammenarbeit.
Auch mit der Verwaltung hat die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Schweigert für seinen Bericht.
4) Beleuchtung Geh- und Radweg an der L1175, Wimsheimer Straße
-Beschluss über die Kostenübernahme der Wegebeleuchtung-
Der Gemeinderat hatte bereits in seiner letzten Sitzung über diesen Tagesordnungspunkt beraten. Damals hatte keiner der Anträge die erforderliche Mehrheit erreicht.
Inzwischen wurden auch die Kosten ermittelt, die das RP für die Erdbau- und Fundamentarbeiten in Rechnung stellen würde. Diese Kosten belaufen sich auf nochmals ca. 23.000,-- €.
Aufgrund der doch hohen Kosten spricht sich der Vorsitzende dafür aus, auf eine Beleuchtung zu verzichten, nachdem es sich um einen außerörtlichen Geh- und Radweg handelt.
Ergänzend wird noch festgestellt, dass das Regierungspräsidium die gewünschte Verlängerung des Geh- und Radweges an der L1180 aus verschiedenen Gründen abgelehnt hatte. Der im Rahmen des Autobahnbaues errichtete Geh- und Radweg wird an dem Stichweg Richtung Gewerbegebiet Wimsheim angeschlossen.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommen positive und negative Stimmen bezüglich der Beleuchtung. Es wird ein Antrag zur Errichtung der Beleuchtung sowie ein Antrag zur Nichterrichtung gestellt.
Mit Stimmenmehrheit beschließt der Gemeinderat, dass eine außerörtliche Beleuchtung des Geh- und Radweges im Rahmen des Autobahnbaues nicht durchgeführt wird.
5) Verkehrsschau 2010
-Information und Beschlussfassung-
Der Vorsitzende verweist auf das Protokoll der letzten Verkehrsschau und geht insbesondere auf die Punkte Verkehrssicherheit an der L1180 sowie Fußgängerüberwege im Ortsbereich ein. Die Verwaltung wird sich um die einzelnen Punkte kümmern und zu gegebener Zeit dem Gemeinderat berichten.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird noch bezüglich der Aufstellung des Schildes „verkehrsberuhigter Bereich“ im Baugebiet „Lüsse II“ nachgefragt.
Von Seiten der Verwaltung wird festgestellt, dass aufgrund der Ausweisung im Bebauungsplan bei der Erschließung die Schilder mitaufgestellt wurden.
Ein konkreter Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen.
6) Genehmigung von Spenden
Bei der Gemeindeverwaltung sind 2 Spenden der Otto Wöhr GmbH für den Kindergarten sowie der Firma Kreuzer für die Seniorenweihnacht eingegangen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme der Spenden. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Spendern.
7) Bausachen
a) Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Flst. Nr.: 4542, Schauinslandstraße
-Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gem. § 31 i.V.m. § 36 BauGB
bei dem geplanten Einfamilienhaus mit Garage wird die Baugrenze geringfügig durch das Haus bzw. die Garage überschritten.
Der Gemeinderat hatte bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage das Einvernehmen in Aussicht gestellt. Im Weiteren wird einstimmig das Einvernehmen für die Baugrenzenüberschreitung erteilt.
8) Anfragen und Bekanntgaben
a) Pressespiegel
b) Wahl der ehrenamtlichen Richter 2010 - 2015
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Gemeinderätin Merz-Schabel als ehrenamtliche Richterin gewählt wurde.
c) Innerörtliches Busticket
Der Vorsitzende verweist auf die Nachbargemeinde Heimsheim. Dort wurde von Seiten der Gemeinde ein Zuschuss für ein innerörtliches Busticket beschlossen. Neben den in Heimsheim durchgeführten Zählungen wurden auch für Friolzheim Zählungen durchgeführt. In dem Zählungszeitraum waren 45 Fahrgäste innerorts in Friolzheim unterwegs. Der Gemeindezuschuss würde sich auf ca. 75,-- € pro Jahr belaufen. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, diesen Punkt auf die nächste Tagesordnung zu setzen.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates wird am 20.09.2010 stattfinden.
Nachricht vom: 19.07.2010


